Förderung von Solarkollektoranlagen

Antragsverfahren

Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden (Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss nicht gewartet werden bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch die BAFA beschieden wird. Es wird den Antragstellern empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.bafa.de. Die Antragstellung ist unter Verwendung des vorgeschriebenen aktuellen Antragsformulars und des Formulars der Fachunternehmererklärung vorzunehmen. Eine Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn die folgenden Unterlagen vollständig eingereicht werden:

  • Der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen Formular)
  • Die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen Formular)
  • Die Rechnung (in Kopie)
Bei der Eigenmontage einer Solarkollektoranlage und einer besonders effizienten Solarkollektorpumpe kann die Fachunternehmererklärung vom Antragsteller ausgefüllt und unterschrieben werden.

Hinweis: Für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller kommt das Förderprogramm erst mit dem Tag der Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission zur Anwendung. Die Anträge können schon jetzt eingereicht werden. Diese werden jedoch erst nach Vorliegen der EU-Notifizierung bearbeitet.